Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kochel am See

Kochel am See (amtlich: Kochel a.See) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Bad Tölz-Wolfratshausen
Einwohner
4131 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
82431, 82432
Vorwahlen
08851, 08858
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kochel am See
Bahnhofstraße 5
82431 Kochel am See

2. Standesamt Kochel am See
Bahnhofstraße 5
82431 Kochel am See

3. Finanzamt Weilheim
Sankt-Johann-Straße 1
82362 Weilheim in Oberbayern
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Kochel am See prüft verschiedene Varianten für die Neugestaltung des Verstärkeramt-Areals. Es gibt vier Varianten: Eine beinhaltet den Bau von Bauhof und Wohnungen ohne Räume für Obdachlose und Jugend, eine weitere mit weniger Wohnungen durch den Verzicht auf den Dachgeschossausbau, eine dritte mit dem Neubau eines Bauhofs ohne Wohnungen und eine vierte mit ausschließlich Wohnungen, wobei der Bauhof an einem alternativen Standort beim Fußballplatz geprüft werden soll.

Zusätzlich wurde der Bauantrag für eine Privatklinik des Asklepios-Konzerns auf dem ehemaligen Verdi-Areal am Kochelsee einstimmig genehmigt. Diese Klinik soll für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik dienen und umfasst mehrere Gebäude, Tiefgaragen und begrünte Flachdächer.

Weitere Bauprojekte umfassen den Neubau einer Bootshütte für die Wasserwacht, die Ablehnung eines Bebauungsplans für gastronomische Erweiterungen am Parkplatz der Herzogstandbahn und die Einrichtung eines kleinen Wohnmobilplatzes im Unteranger.

FAQ

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.